Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen uns und dem Kunden oder von uns vermittelten Aufträgen und kommen zu jeder Zeit zum Einsatz. Gerichtsstand ist Berlin.

  1. Zuständigkeit und Gerichtsstand:
    • Zuständigkeit des Finanzamts Friedrichshain Kreuzberg.
    • Gerichtsstand in Berlin.
  2. Legitimation bei Tür-/Fahrzeug-/Objektöffnungen:
    • Der Kunde muss die Berechtigung für die Öffnung nachweisen.
    • Monteur kann die Öffnung verweigern, Zeugen hinzuziehen oder Behörden einschalten, wenn Legitimation nicht möglich ist.
  3. Vertragsgegenstand:
    • AGB gelten für alle Verträge, sowohl für Firmen- als auch für Privatkunden.
  4. Haftung bei Notöffnungen:
    • Kunden werden über mögliche Folgeschäden informiert.
    • Haftung für Schäden durch Öffnungstätigkeit, es sei denn, der Monteur handelt vorsätzlich.
    • Kundenverzicht auf Schadensersatz bei gewaltsamer Öffnung auf ausdrücklichen Wunsch.
  5. Eigentumsvorbehalt und Zahlungsmöglichkeiten:
    • Ware bleibt Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung.
    • Rechnungen sind sofort zahlbar, Restbeträge innerhalb von drei Werktagen.
    • Barzahlung beim Monteur für Privatkunden; Rechnungsstellung per Überweisung in Ausnahmefällen.
    • Mahnungen und Inkassobüro bei Zahlungsverzug von Firmenkunden.
  6. Widerrufsrecht:
    • Verbraucher können innerhalb von einem Monat widerrufen.
    • Schriftlicher Widerruf erforderlich, Adresse und Kontaktinformationen angegeben.
    • Kosten der Rücksendung trägt der Kunde.
  7. Währung:
    • Euro-Währung, sofern nicht anders angegeben.
  8. Garantie und Gewährleistung:
    • Gesetzliche Garantiezeit von zwei Jahren auf Sachlieferungen.
    • Garantie bezieht sich auf Defekte, nicht auf Verschleiß oder Selbstverschulden.
    • Ausschlüsse von Umtausch für bestimmte Schäden und Sonderanfertigungen.
  9. Subunternehmerschaft:
    • Der Schlüsseldienst kann als Subunternehmer für andere Firmen tätig sein.
    • Bei Fragen oder Beschwerden direkt an die beauftragte Firma wenden.
  10. Salvatorische Klausel:
    • Unwirksame Bestimmungen beeinträchtigen nicht die Gültigkeit der übrigen.

Bitte beachten Sie, dass rechtliche Dokumente sorgfältig geprüft werden sollten, und im Zweifelsfall sollte professionelle rechtliche Beratung eingeholt werden.

Die Passage in Bezug auf Bezahlung, Vorleistung und Eigentumsvorbehalt ist in den AGB sehr klar formuliert. Hier sind die Schlüsselpunkte:

  1. Bezahlung:
    • Alle Rechnungssummen müssen vor Ort, unmittelbar nach erbrachter Leistung, bar bezahlt werden.
  2. Vorleistung:
    • Es werden grundsätzlich keine Dienstleistungen in Vorleistung erbracht. Dies bedeutet, dass die Bezahlung direkt nach der erbrachten Leistung erfolgen muss, und keine Zahlungsaufschübe oder Kreditgewährungen vorgesehen sind.
  3. Eigentumsvorbehalt:
    • Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Schlüsseldienstes.
    • Es wird das Recht vorbehalten, nicht bezahlte Ware vor Ort wieder zu demontieren, falls die Bezahlung nicht erfolgt ist.

Diese Regelungen dienen dazu, sicherzustellen, dass der Schlüsseldienst unmittelbar nach Erbringung der Leistung eine Zahlung erhält und dass das Eigentum an gelieferten Waren solange beim Dienstleister bleibt, bis der Kunde die volle Rechnungssumme beglichen hat. Der Eigentumsvorbehalt gibt dem Schlüsseldienst das Recht, Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Bezahlung ausbleibt, wie zum Beispiel die Demontage nicht bezahlter Waren vor Ort.

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Stand: Berlin, 15.02.2024